Abzugsfähigkeit von Zinsen zur Ablösung einer Darlehensschuld
Schließt der Steuerpflichtige, der Gesamtschuldner einer Verbindlichkeit ist, mit dem Gläubiger einen Vergleich, kann der gezahlte Ablösungsbetrag mangels anderweitiger Vereinbarungen als Tilgung der geschuldeten Zinsen gewertet und als steuerlich abziehbar angesehen werden. ...lesen Sie mehr