Übergangsregelung zur Verrechnung von Verlusten aus privaten Veräußerungsgeschäften mit Aktien verfassungsgemäß
Die auf fünf Jahre befristete Übergangsregelung zur Verrechnung von sog. Altverlusten mit Aktiengewinnen, die der Abgeltungsteuer unterliegen, ist verfassungsgemäß. Die Übergangsregel, die eine zeitlich begrenzte Verrechnung mit Neugewinnen erlaubt, verletzt schon deshalb nicht Vertrauen, weil sie zusätzliche Rechte schafft. ...lesen Sie mehr