Keine Steuerermäßigung für vertragsgemäße Kapitalauszahlungen aus Pensionskassen
Die einmalige Kapitalabfindung laufender Ansprüche gegen eine Pensionskasse führt nicht zu ermäßigt zu besteuernden außerordentlichen Einkünften, wenn das Kapitalwahlrecht schon in der ursprünglichen Versorgungsregelung enthalten war. Die Einkünfte aus der Pensionskasse, die der betrieblichen Altersversorgung dient, unterliegen in einem solchen Fall vielmehr dem regulären Einkommensteuertarif. ...lesen Sie mehr