Selbst getragene Krankheitskosten sind nicht als Sonderausgaben abziehbar
Vereinbart ein Steuerpflichtiger mit einem privaten Krankenversicherungsunternehmen einen Selbstbehalt, können die deswegen von ihm zu tragenden Krankheitskosten nicht als Sonderausgaben gem. § 10 Abs. 1 Nr. 3 S. 1a EStG abgezogen werden. Ein darüber hinausgehender Abzug des Selbstbehalts ist von Verfassungs wegen nicht geboten. ...lesen Sie mehr