Kindergeld: Berechnung des maßgeblichen Alters
Die Regelung des § 108 Abs. 1 AO i.V.m. §§ 187, 188 BGB bzw. § 66 Abs. 2, § 32 Abs. 4 Nr. 2 EStG begegnet keinen durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken, soweit danach ein Anspruch auf Kindergeld an mindestens einem Tag des Lebensmonats erforderlich ist, um einen Anspruch auf Kindergeld zu begründen. Dass hierdurch Kindergeldberechtigte, bei denen das Kind am 1. eines Monats geboren ist, gegenüber Kindergeldberechtigten, bei denen das Kind an einem anderen Tag des Monats geboren ist, ungleich behandelt werden, ist sachlich gerechtfertigt, jedenfalls nicht willkürlich. ...lesen Sie mehr