Höhe der Bemessungsgrundlage für den Eigenverbrauch aus der privaten Nutzung eines Fahrzeuges
Der Begriff des Listenpreises ist im Gesetz nicht definiert. Maßgebend ist deshalb die zum Zeitpunkt der Erstzulassung des Fahrzeugs gültige Preisempfehlung des Herstellers, die für den Endverkauf des tatsächlich genutzten Modells auf dem inländischen Neuwagenmarkt gilt. ...lesen Sie mehr