Keine gewerbliche Prägung einer GbR bei Beteiligung einer natürlichen Person
Wer persönlich haftender Gesellschafter i.S.d. § 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG ist, bestimmt sich nach gesellschaftsrechtlichen Grundsätzen. Kann die persönliche Haftung gesellschaftsrechtlich nicht beschränkt werden, ergibt sich daraus zugleich, dass eine GbR, an der mindestens eine natürliche Person beteiligt ist, keine gewerblich geprägte Personengesellschaft i.S.d. § 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG sein kann. ...lesen Sie mehr