Anspruch auf Auskunft über den tatsächlichen Empfänger einer Leistung
Ein Gläubiger, der im Rahmen eines zivilrechtlichen Vertrages eine Zahlung beanspruchen kann, ist nicht verpflichtet, dem Schuldner Auskunft über den tatsächlichen Empfänger dieser Zahlung zu erteilen, damit der Schuldner die Zahlung als Betriebsausgabe absetzen kann. Der Schuldner ist schließlich nicht "Beteiligter" i.S.v. 90 Abs.1 AO bei der Besteuerung des Gläubigers. ...lesen Sie mehr