Wann kann ein Rettungssanitäter Verpflegungsmehraufwendungen geltend machen?
Ob eine Einsatzwechseltätigkeit oder eine "nur" auf einem Fahrzeug ausgeübte Tätigkeit i.S.d. § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 5 S. 3 EStG 2012 vorliegt, entscheidet sich nicht nach den abstrakten Merkmalen eines bestimmten Berufsbildes, sondern nach dem konkreten Einsatz des betreffenden Arbeitnehmers im Einzelfall. Und dies gilt insbesondere auch für einen auf einem Rettungswagen eingesetzten Rettungsassistenten. ...lesen Sie mehr