Zur Höhe des steuerfreien Anteils einer Witwenrente
Nach § 22 Nr. 1 S. 3 a) aa) S. 7 EStG führen regelmäßige Anpassungen des Jahresbetrags der Rente nicht zu einer Neuberechnung. Eine höchstrichterliche Entscheidungen zu der Frage, ob die jährliche Neuberechnung einer (Witwen-)Rente aufgrund von vorzunehmenden Einkommensanrechnungen aus einer anderen Tätigkeit eine regelmäßige Rentenanpassung i.S.d. § 22 Nr. 1 S. 3a) aa) S. 7 EStG darstellt, liegt bislang noch nicht vor, weshalb die Revision zugelassen wurde. ...lesen Sie mehr