Handlungsbedarf aufgrund Meldepflicht für grenzüberschreitende Steuergestaltungen
Grenzüberschreitende Steuergestaltungen müssen dem Fiskus ab 1.7.2020 innerhalb von 30 Tagen gemeldet werden. Entsprechende Vorgaben einer EU-Richtlinie wurden zwischenzeitlich in nationales Recht umgesetzt. ...lesen Sie mehr