Elektronische Übermittlung der Steuererklärung bei persönlicher Unzumutbarkeit
Liegt eine persönliche Unzumutbarkeit der elektronischen Übermittlung aufgrund Medieninkompetenz des Steuererklärungspflichtigen vor, ist eine wirtschaftliche Zumutbarkeit der Inanspruchnahme entgeltlicher Unterstützung daneben nicht mehr zu prüfen. Eine persönliche Unzumutbarkeit der elektronischen Übermittlung aufgrund Medieninkompetenz entfällt nicht dadurch, dass der Steuererklärungspflichtige auf medienkompetente, gelegentlich unentgeltlich in seinem Betrieb mithelfende Familienangehörige zurückgreifen könnte. ...lesen Sie mehr