Berechnung des Sonderausgabenabzugs bei Einzelveranlagung
Wird im Rahmen einer Einzelveranlagung von Ehegatten beantragt, die Sonderausgaben, die außergewöhnlichen Belastungen sowie die Steuerermäßigung nach § 35a EStG gem. § 26a Abs. 2 S. 2 EStG hälftig aufzuteilen, sind die Aufwendungen unabhängig davon, wer sie wirtschaftlich getragen hat, bei den Ehegatten jeweils hälftig zu berücksichtigen. In einem zweiten Rechenschritt sind dann die Höchstbetragsberechnungen und Günstigerprüfungen individuell bei jedem der Ehegatten durchzuführen. ...lesen Sie mehr