Rückgewähr von Steuern nach Insolvenz-Anfechtung: Keine Säumniszuschläge
Es entstehen keine Säumniszuschläge, wenn aufgrund einer Anfechtung des Insolvenzverwalters Steuern, die bis zum Ablauf des Fälligkeitstages vom Insolvenzschuldner gezahlt wurden, zurückgewährt werden. Es ist nicht erkennbar, dass durch das Wiederaufleben der Steuerforderungen rückwirkend die Erfüllung des Tatbestandsmerkmals der Entrichtung der Steuerschulden i.S.d. § 240 AO beseitigt wurde und damit die Verwirkung von Säumniszuschlägen in Gang gesetzt wird. ...lesen Sie mehr