Liebhaberei: Keine zeitlich unbegrenzte Änderungsmöglichkeit des Finanzamts
Eine Änderung von Steuerbescheiden, die wegen Liebhaberei bei einer Ferienwohnung vorläufig ergangen sind, ist zulasten des Steuerpflichtigen nicht mehr möglich, wenn alle für die Beurteilung notwendigen Tatsachen schon seit mehreren Jahren feststanden. Der Ablauf der Festsetzungsfrist kann schließlich nicht von der steuerrechtlichen Beurteilung des Sachverhalts durch das Finanzamt abhängig gemacht werden. ...lesen Sie mehr