Konzernabschlusskosten bei Holdinggesellschaft beschränkt abzugsfähig
Laut FG Köln kann eine Holdinggesellschaft in der Rechtsform einer GmbH & Co. KG, die ausschließlich Dividenden bezieht, ihre Konzernabschlusskosten sowie allgemeine Verwaltungskosten nur zu 60 % steuermindernd berücksichtigen. ...lesen Sie mehr