Gesetz zur Änderung des Zinssatzes passiert Bundesrat
Nachdem der Bundestag am 23.06.2022 das Zweite Gesetz zur Änderung der AO und des EGAO beschloss, erteilte der Bundesrat am 08.07.2022 seine Zustimmung. Somit gilt für Verzinsungszeiträume ab 01.01.2019 in allen noch offenen Fällen ein Zinssatz von 0,15 % pro Monat bei der Verzinsung von Steuernachzahlungen und -forderungen. ...lesen Sie mehr