GRI 207: Steuerthemen im Fokus der Nachhaltigkeitsberichterstattung
Unternehmen sind bereits durch die Corporate Social Responsibility Directive, kurz CSRD, die im Rahmen des CSRD-Umsetzungsgesetzes derzeit in nationales Recht umgesetzt wird, und die European Sustainability Reporting Standards, kurz ESRS, der EU-Kommission zur detaillierten Berichterstattung zu bestimmten Umweltaspekten (E), sozialen Aspekten (S) und Themen der Corporate Governance (G), verpflichtet. Wenngleich auch die Einbindung der Steuerstrategie in die unternehmerischen Nachhaltigkeitspolitik bzw. Unternehmensstrategie eine unverzichtbare Voraussetzung für eine angemessene Stakeholder-Kommunikation darstellt, sind derartige Aspekte in o. g. Berichterstattungspflichten allenfalls rudimentär im Bereich Governance enthalten. ...lesen Sie mehr