Finanzausschuss empfiehlt unbefristet höhere Entlastung gemäß § 9b StromStG
Das Strom- und das Energiesteuerrecht soll zum 01.01.2025 wieder an aktuelle Entwicklungen angepasst und modernisiert werden, auch soll der Bürokratieabbau vorangetrieben werden. Nachdem die Verbände zunächst Gelegenheit hatten, zum Referentenentwurf Stellung zu nehmen, wurde auf der Grundlage des vom Bundeskabinett verabschiedeten Entwurfs für ein Gesetz zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht das parlamentarische Verfahren eingeleitet und der Gesetzentwurf am 26.09.2024 im Bundestag debattiert. Im Anschluss wurde der Entwurf zur weiteren Beratung an den Finanzausschuss des Bundestages überwiesen, welcher am 16.10.2024 seine Beschlussempfehlung vorlegte (BT-Drucks. 20/13404). ...lesen Sie mehr