Die Neubewertung aller Grundstücke in Deutschland auf den 01.01.2022 ist weitestgehend abgeschlossen. Ab 01.01.2025 werden diese Grundstückswerte der Ermittlung der Grundsteuer zugrunde gelegt. Erst dann wird sich zeigen, inwieweit eine Mehr- oder evtl. sogar Minderbelastung auf Grundstücksbesitzer zukommt. Zeigen dürfte sich auch zeitnah, ob die neue Grundsteuer verfassungskonform ist. Einige Finanzgerichte äußerten bereits ihre Zweifel. ...lesen Sie mehr
Immobilienbesteuerung
Sie halten trotz steigender Grundstücks-, Bau- und Immobilienpreise eine Investition in Immobilien im aktuellen Zins- und Anlageumfeld für lukrativ? Zumal der Bedarf an Wohnraum in Ballungszentren deutlich wächst!
Doch gilt es auch in diesem Bereich, zahlreiche Hürden zu nehmen, um aus steuerlicher Sicht bei Bau, Erwerb, Bewirtschaftung und Verkauf von Immobilien keinen Schiffbruch zu erleiden. Schnell kann eine Investition in die Gewerblichkeit abrutschen oder eine Umsatzsteuer wider Erwarten nicht als Vorsteuer abziehbar sein, beim Erwerb oder bei der Umstrukturierung gilt es Grunderwerbsteuer zu optimieren und auch die Übertragung von Immoblienvermögen auf die nächste Generation ist mit Bedacht vorausschauend zu planen.
Gleichgültig, ob Sie Investor sind oder ob es sich bei Ihnen um ein Immobilienunternehmen handelt - gemeinsam mit Ihnen entwickeln wir die richtige Lösung bei allen relevanten Fragestellungen. Von der Beurteilung steuerlicher Einzelfragen, über die Unterstützung bei Ihrem Immobilienerwerb und der damit verbundenen Finanzierung bis hin zu Immobilienveräußerungen. Gerne beraten wir bei der Strukturierung von Immoblienfonds, grundbesitzenden Unternehmen und REITS - und zwar national wie international im Rahmen unseres Beraternetzwerks.