§ 6a GrEStG keine staatliche Beihilfe
Bei Umstrukturierungen im Konzern wird unter den Voraussetzungen des § 6a GrEStG keine Grunderwerbsteuer erhoben. Bedenken, dass es sich dabei um eine EU-rechtswidrige Beihilfe handelt, sind mit dem Urteil des EuGH ad acta zu legen. ...lesen Sie mehr