GrESt: Beteiligungsaufstockung an grundbesitzenden Gesellschaft
Ein Gesellschafter ist neu i.S.d. § 1 Abs. 2a S. 1 GrEStG, wenn er zivilrechtlich erstmals ein Mitgliedschaftsrecht an einer bestehenden grundbesitzenden Personengesellschaft erwirbt oder wenn er innerhalb von fünf Jahren seine Beteiligung am Gesellschaftsvermögen aufstockt. ...lesen Sie mehr