Bayerisches Grundsteuermodell ist verfassungsgemäß
Das FG Nürnberg äußerte in einem Verfahren wegen Aussetzung der Vollziehung keine Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des am 01.01.2022 in Kraft getretenen Bayerischen Flächenmodells für die Ermittlung der Bemessungsgrundlagen für die ab 2025 festzusetzende Grundsteuer. ...lesen Sie mehr