Sonderregelung zur Gewinnerzielungsabsicht bei kleinen PV-Anlagen
Bei Photovoltaikanlagen auf einem Ein- oder Zweifamilienhaus mit einer installierten Leistung von bis zu 10 kW und Blockheizkraftwerken mit einer installierten Leistung von bis zu 2,5 kW kann auf schriftlichen Antrag des Steuerpflichtigen das Fehlen der Gewinnerzielungsabsicht unterstellt werden. ...lesen Sie mehr