Grenzüberschreitende Finanzierungsbeziehungen innerhalb einer Unternehmensgruppe müssen gemäß der mit Wirkung für den Veranlagungszeitraum 2024 eingeführten Regelungen in § 1 Abs. 3d und Abs. 3e AStG deutlich mehr Voraussetzungen erfüllen, um steuerlich dem Grunde und der Höhe nach anerkannt zu werden. Das BMF reagierte auf die Vielzahl von Fragen aus der Praxis mit einem Anwendungsschreiben, das seit 14.08.2024 als Entwurf vorliegt und zu dem zwischenzeitlich zahlreiche Interessenverbände Stellung genommen haben. An einer dieser Stellungnahmen hat Dr. Sebastian Hölscher, Steuerberater und Partner bei RSM Ebner Stolz in Köln, maßgeblich als Mitglied des Arbeitskreises Außensteuerrecht des IDW mitgewirkt. Auf 14 Seiten begrüßt der IDW in vielen Teilen den Inhalt des Entwurfs, fordert aber zahlreiche weitere Änderungen, um die gesetzlichen Vorgaben für die Praxis handhabbar zu machen. Was die Knackpunkte dabei sind, darüber sprechen wir mit Dr. Sebastian Hölscher. ...lesen Sie mehr
Internationales Steuerrecht
Die Globalisierung der Wirtschaft betrifft nicht mehr nur große Unternehmen, längst werden auch kleine und mittelständische Firmen über die Grenzen hinweg tätig. Sie müssen sich den vielfach unbekannten wie auch komplexen rechtlichen und steuerlichen Anforderungen im In- und Ausland stellen. Dies gilt umso mehr, als die Finanzverwaltungen nahezu sämtlicher Staaten ihr Steueraufkommen sichern und gar erhöhen müssen. Sie richten daher ihr Augenmerk zunehmend auf grenzüberschreitende Sachverhalte, prüfen diese verstärkt und intensiv.
Allerdings bieten die unterschiedlichen Rechts- und Steuervorschriften zugleich vielfältige Möglichkeiten zur Minderung und Optimierung der steuerlichen Belastung.Wir helfen Ihnen dabei, sich im Dickicht der komplexen Materie des internationalen Steuerrechts zu Recht zu finden, geben Gestaltungsempfehlungen und weisen Sie auf etwaige Risiken hin.
Nutzen Sie unser Know-how bei der Gestaltung Ihrer Investitionen im Ausland sowie bei der internationalen Standortwahl. Darüber hinaus unterstützen wir Sie bei der Optimierung der Steuerquote, bei Umstrukturierungen innerhalb Ihrer Unternehmensgruppe und der Gestaltung grenzüberschreitender Transaktionen.
Bei Funktionsverlagerungen und der Entsendung von Mitarbeitern ins Ausland stehen wir Ihnen zur Seite, um ungewollte wie auch doppelte Besteuerungen zu vermeiden.