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Fit für den Jahreswechsel 2024/2025 - steuerliche Handlungsmöglichkeiten
Derzeit befinden sich noch einige Steuergesetze im Gesetzgebungsverfahren, die - sofern sie final beschlossen werden - zu zahlreichen steuerlichen Änderungen zum Jahreswechsel 2024/2025 führen werden. Für Unternehmen bedeutet dies, etwaigen sich daraus ergebenden Handlungsbedarf oder auch Handlungsoptionen zu erkennen und ggf. noch vor dem Jahreswechsel umzusetzen. Einige Überlegungen zu Handlungs- und Gestaltungsmöglichkeiten haben wir für Sie in der vorliegenden Broschüre zusammengetragen, die aber keinesfalls den Anspruch auf Vollständigkeit erheben können und sollen.
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Verschärfungen bei der Vorlage von Verrechnungspreisdokumentationen
Ab 2025 gelten in Deutschland inhaltlich und zeitlich verschärfte Vorlagepflichten für Verrechnungspreisdokumentationen. Diese erfordern faktisch eine fortlaufende Aktualisierung der Dokumentation.
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Globale Mindeststeuer: Herausforderung für große Konzerne
Erstmals für das Wirtschaftsjahr 2024 haben große Konzerne zu prüfen, inwieweit ein Steuererhöhungsbetrag aufgrund der Vorgaben der globalen Mindeststeuer zu zahlen ist. Dabei gilt: Selbst wenn alle Konzerneinheiten in Staaten mit einem nominalen Unternehmenssteuersatz weit über dem Mindeststeuersatz von 15 % ansässig sind, ist das Thema globale Mindeststeuer nicht erledigt. Allerdings können vorübergehende Erleichterungen genutzt werden und dürften in vielen Fällen den Administrationsaufwand zeitweise verringern.
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Auslandsengagement im internationalen Mittelstand
Der Mittelstand ist wesentlicher Erfolgsgarant für die positive Entwicklung der deutschen Binnenwirtschaft. In Deutschland verwurzelt, sind viele Mittelständler längst weltweit unterwegs. Sie pflegen Geschäftsbeziehungen in zahlreichen Ländern, erbringen Warenlieferungen und Dienstleistungen rund um den Globus und unterhalten Betriebsstätten sowie Tochtergesellschaften im Ausland.
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Globale Mindeststeuer - Herausforderung für mittelständische Unternehmen
Mit dem Mindestbesteuerungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz vom 21.12.2023 wurden die EU-Vorgaben zur Einführung einer globalen Mindeststeuer in ein nationales Gesetz umgesetzt. Damit sind auch große mittelständische Unternehmensgruppen verpflichtet, ab dem Geschäftsjahr 2024 zu prüfen, ob die Gewinne weltweit einer effektiven Steuerbelastung von mindestens 15 % unterliegen. Neben daraus ggf. resultierenden steuerlichen Mehrbelastungen und hohem Deklarationsaufwand kommen auf Unternehmen insb. umfassende Ermittlungsaufgaben zu. Dabei haben mittelständische Unternehmen, die in Deutschland oftmals als Personengesellschaften strukturiert sind, einige zusätzliche Besonderheiten zu beachten. RSM Ebner Stolz stellt in der Broschüre die Regelungen der globalen Mindeststeuer in Deutschland in Grundzügen dar und geht auf die Besonderheiten für mittelständische Unternehmen ein. Der Bundesverband der Deutschen Industrie e. V. (BDI) bewertet die Mindeststeuer-Vorgaben und stellt Forderungen für eine praxistaugliche Umsetzung aus Sicht der Wirtschaft.
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Stundung der Wegzugssteuer - nach alter und aktueller Rechtslage EU-rechtswidrig?
Bei Wegzügen in die Schweiz vor dem 01.01.2022 ist laut BFH entgegen der gesetzlichen Regelung aus EU-rechtlichen Gründen eine zinslose Stundung der Wegzugssteuer zu gewähren. Zudem könnte aber auch die seit 01.01.2022 geltende Stundungsregelung sowohl in EU-/EWR-Fällen als auch in Drittstaatsfällen EU-rechtswidrig sein.
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Globale Mindeststeuer: Per Tool zur ersten Einschätzung des Handlungsbedarfs
Ab 2024 haben große Konzerne erstmals zu prüfen, inwieweit ein Steuererhöhungsbetrag aufgrund der Vorgaben der globalen Mindeststeuer zu zahlen ist. Dabei gilt: Selbst wenn alle Konzerneinheiten in Staaten mit einem nominalen Unternehmenssteuersatz weit über dem Mindeststeuersatz von 15 % ansässig sind, ist das Thema globale Mindeststeuer nicht erledigt. Allerdings können vorübergehende Erleichterungen genutzt werden. Eine erste Einschätzung dazu gibt unser toolbasierter Ansatz mit dem RSM Ebner Stolz Transitional CbCR Safe Harbour Quick Check.
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Doing Business in Germany
Der vorliegende Leitfaden "Doing Business in Germany" soll einen ersten Überblick über das politische, wirtschaftliche, rechtliche und steuerliche Umfeld für Investitionen in Deutschland geben, um potenziellen Investoren die Entscheidung für ein Engagement in Deutschland zu erleichtern.
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Globale Mindeststeuer: Große Herausforderung für Unternehmensgruppen
Lange Zeit für unmöglich gehalten wurde in 2021 der Durchbruch geschafft und von rund 140 Staaten die Einführung einer globalen Mindeststeuer beschlossen. Die von der OECD und der G20-Runde erarbeiteten Grundzüge sollen nun zügig in EU-Recht gegossen und im EU-Raum einheitlich zur Anwendung kommen. Für eine Vielzahl von Unternehmensgruppen stellt dies eine Mammutaufgabe dar.
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BMF-Vorgaben zu DAC 6-Meldepflichten
Seit 01.07.2020 sind bestimmte grenzüberschreitende Steuergestaltungen dem Fiskus zu melden (sog. DAC 6-Meldepflichten). Nachdem bereits im Juli 2020 der Entwurf eines Anwendungsschreibens bekannt wurde, legte das Bundesfinanzministerium (BMF) am 29.03.2021 die finale Fassung vor.
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Limited tax liability applies to royalty payments between non-residents
In a letter dated 6 November 2020, the Federal Ministry of Finance (BMF) commented on an interpretation of German limited tax liability on royalty payments, an issue that has emerged as controversial in the recent past. The BMF’s legal position may have significant consequences for internationally operating groups of companies. The easing of the legal requirement that had been originally planned no longer appears to be on the cards.
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Brexit – Auswirkungen auf mittelständische Unternehmen in Deutschland
Nachdem das Vereinigte Königreich am 1.2.2020 aus der EU ausgetreten ist, wird zum 31.12.2020 möglicherweise auch der einjährige Übergangszeitraum enden, ohne dass es zu einem Freihandelsabkommen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich gekommen ist.
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novus Mandanteninformation Juni 2019
Lesen Sie in der aktuellen Ausgabe des novus, wie derzeit den Pflichten aus dem seit 2017 vorgegebenen Country-by-Country-Reporting nachgekommen wird, welche Änderungen anstehen und wie die Informationen von den Steuerverwaltungen genutzt werden.
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Hinzurechnungsbesteuerung quo vadis?
Auf der Grundlage der Vorgaben des BEPS-Projekts (Base Erosion and Profit Shifting) der OECD wurden den EU-Mitgliedstaaten mit der sog. Anti Tax Avoidance Directive (ATAD, in Deutschland ATAD-Richtlinie genannt) Maßnahmen zum Kampf gegen Steuervermeidung vorgegeben. Eine dieser Maßnahmen betrifft die sog. Hinzurechnungsbesteuerung.
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US-Steuerreform und ihre Auswirkungen auf den deutschen Mittelstand
US-Präsident Donald Trump setzte zum Ende 2017 eines seiner Wahlversprechen in die Tat um. Eine umfassende Reform des US-Steuerrechts ist verabschiedet. Umfangreiche Änderungen sind dabei sowohl im Bereich der Individualbesteuerung als auch insb. bei der Unternehmensbesteuerung zu verzeichnen. Doch in welcher Hinsicht sind dadurch auch deutsche Unternehmen betroffen?
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#Donald Trump – Lohnt sich für den deutschen Mittelstand ein US-Investment?
Zahlreiche mittelständische Unternehmen aus Deutschland sind in den USA bereits aktiv oder planen ein US-Engagement. Viele verfolgen mit eher skeptischen Blicken die aktuellen politischen Entwicklungen in den Vereinigten Staaten. Zu Recht?
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Update Steuerrecht 2016/2017
Für die meisten Unternehmen endet mit dem Jahreswechsel zugleich das Geschäftsjahr 2016. Zeit also neben der Ermittlung des in diesem Jahr erzielten Gewinns auch die steuerliche Situation des Unternehmens zu durchleuchten. Mit welcher Steuerbelastung ist zu rechnen? Kann auf diese nach den Zielsetzungen des Unternehmens noch Einfluss genommen werden? Und – wie ist das Unternehmen aus steuerlicher Sicht optimal für das nächste Geschäftsjahr aufzustellen?
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Update Steuerrecht 2015/2016
Was ist im Jahresabschluss bzw. in der Steuererklärung 2015 zu beachten? Was ändert sich in 2016? Hier lohnt es sich, die für 2015 zu beachtenden Regelungen als auch die in 2016 in Kraft tretenden Gesetzesänderungen im Auge zu behalten.
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Invest in Germany - With Ebner Stolz at your side
Ebner Stolz has 14 locations in Germany with some 1,100 employees offering one-stop multidisciplinary consulting services. Auditors, tax advisors, lawyers, and manage-ment consultants form teams to work closely on projects and when serving clients. This ensures that solutions can be developed and successfully implemented in light of all business, tax, and civil law concerns.