Steuerfreie Einlagenrückgewähr durch eine Drittstaatengesellschaft
Auch Zahlungen von Drittstaatengesellschaften können als Einlagenrückgewähr zu beurteilen und damit beim Anteilseigner steuerfrei sein. Diese Rechtsauffassung bekräftigt der BFH abermals in einem aktuellen Urteil fort. ...lesen Sie mehr