Fehlende Besicherung eines Konzerndarlehens
Der BFH ändert seine Rechtsprechung: Der Konzernrückhalt wird nicht mehr als fremdübliche Besicherung eines Konzerndarlehens anerkannt und die DBA-Regelungen stehen einer außensteuerrechtlichen Einkünftekorrektur bei fehlender Besicherung nicht mehr entgegen. ...lesen Sie mehr