Besteuerungsrückfall bei unterschiedlicher Abkommensanwendung
Der Begriff der Einkünfte i.S.d. § 50d Abs. 9 Satz 1 EStG 2002 i.d.F. des JStG 2007 erfasst positive und negative Einkünfte, so dass abkommensrechtlich steuerfrei gestellte Verluste bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen vom Besteuerungsrückfall erfasst werden und im Inland ungeachtet des Abkommens abziehbar sind. Zu einem sog. (negativen) Qualifikationskonflikt kann es kommen, wenn die Vertragsstaaten von unterschiedlichen Sachverhalten ausgehen (Subsumtionskonflikt) oder wenn sie Abkommensbestimmungen bzw. Abkommensbegriffe nach ihrem nationalen Steuerrecht unterschiedlich auslegen. ...lesen Sie mehr