Konzernklausel nach § 6a GrEStG keine staatliche Beihilfe?
Werden die Voraussetzungen der Konzernklausel nach § 6a GrEStG erfüllt, löst eine Umstrukturierung keine Grunderwerbsteuer aus. Dies gilt allerdings nur dann, wenn die Regelung keine EU-rechtswidrige staatliche Beihilfe darstellt. ...lesen Sie mehr