Besteuerung gezahlter Vergütungen für nichtselbständige Tätigkeit im Dienst der OSZE
Der § 50d Abs. 8 EStG 2002 (i.d.F. des StÄndG 2003) wird durch ein zeitlich nachfolgendes DBA (hier: DBA-Aserbaidschan - seit 28.12.2005 in Kraft) nicht verdrängt. Die Anwendung der allgemeinen Auslegungsregel zum Vorrang des späteren Gesetzes (lex-posterior-Grundsatz) kommt in diesem Fall nicht zum Tragen. ...lesen Sie mehr