Treaty Override: Überschreibung von DBA durch innerstaatliche Gesetze verfassungsrechtlich zulässig
Völkerrechtlichen Verträgen kommt, soweit sie nicht in den Anwendungsbereich einer anderen, spezielleren Öffnungsklausel (etwa Art. 23 bis 25 GG) fallen, innerstaatlich der Rang eines einfachen (Bundes-)Gesetzes zu, Art. 59 Abs. 2 S. 1 GG. Spätere Gesetzgeber müssen innerhalb der vom GG vorgegebenen Grenzen Rechtsetzungsakte früherer Gesetzgeber revidieren können. Aus dem Rechtsstaatsprinzip kann ein (begrenzter) Vorrang des Völkervertragsrechts vor dem (einfachen) Gesetz oder eine Einschränkung des lex-posterior-Grundsatzes nicht abgeleitet werden. ...lesen Sie mehr