Änderungen des Zoll- und Einfuhrumsatzsteuerwertes nach Anpassung der Verrechnungspreise?
Die Einfuhrumsatzsteuer, die bei Einfuhr von Gegenständen aus Drittstaaten anfällt, bemisst sich nach dem Zollwert. Dieser ist grundsätzlich aus dem Transaktionswert zu schlussfolgern, also aus dem für die Gegenstände gezahlten oder zu zahlenden Preis. Handelt es sich dabei in konzerninternen Sachverhalten um einen Verrechnungspreis, stellt sich die Frage, ob und in welcher Weise eine nachträgliche Änderung des Verrechnungspreises zu einer Erstattung oder Nachzahlung von Einfuhrabgaben führen kann. ...lesen Sie mehr