BMF veröffentlicht Entwurf für einen neugefassten Anwendungserlass zum Außensteuergesetz
Mit dem ATAD-Umsetzungsgesetz gab es bereits mit Wirkung ab 01.01.2022 umfangreiche Änderungen im Außensteuergesetz (AStG), unter anderem auch im Bereich der sog. Hinzurechnungsbesteuerung. In den letzten Jahren rückt im Rahmen von Betriebsprüfungen bei international aufgestellten Unternehmensgruppen die Hinzurechnungsbesteuerung bundesweit immer mehr in den Fokus der Finanzverwaltung. Die bisherige Fassung des Anwendungserlasses zum AStG (AEAStG) aus dem Jahr 2004 war spätestens durch das ATAD-Umsetzungsgesetz längst überholt und eine Neufassung wurde bereits von der Wirtschaft und Beratern erwartet. ...lesen Sie mehr