BFH zu verrechenbaren Verlusten bei Kapitalgesellschaften
Der BFH widerspricht der Ansicht der Finanzverwaltung und vertritt die Meinung, dass verrechenbare Verluste nach § 15a EStG, welche einer Kapitalgesellschaft durch ihre Teilhaberschaft an einer Kommanditgesellschaft zuzurechnen sind, nicht bei einem Anteilseignerwechsel gemäß § 8c Abs. 1 Satz 1 KStG in der früheren Fassung verfallen. ...lesen Sie mehr