Zufluss von Tantiemen an beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer
Zwar hält der BFH an seiner Rechtsprechung fest, dass einem beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer Einnahmen aus Tantiemeforderungen bereits bei Fälligkeit zufließen. Allerdings fehlt es laut BFH an der Fälligkeit, wenn die Tantiemeforderungen in den festgestellten Jahresabschlüssen der Kapitalgesellschaft nicht ausgewiesen sind. ...lesen Sie mehr