Vorteilsminderung bei der 1 %-Regelung
Nur diejenigen arbeitnehmerseitig getragenen Aufwendungen können den geldwerten Vorteil aus der Überlassung eines Fahrzeugs als Einzelkosten mindern, die - sofern der Arbeitgeber diese Kosten getragen hätte - Bestandteil dieses Vorteils und damit von der Abgeltungswirkung der 1 %-Regelung erfasst wären. ...lesen Sie mehr