Erhöhung der Umzugspauschale um den Häufigkeitszuschlag
Die Erhöhung der Umzugskostenpauschale um 50 % (sog. Häufigkeitszuschlag) setzt voraus, dass der durchgeführte Umzug durch den Arbeitgeber veranlasst worden ist (§ 10 Absatz 6 BUKG). Hat sich der Steuerpflichtige freiwillig entschieden, Arbeitgeber sowie Arbeitsort zu wechseln, unterscheidet der Umzug von solchen, auf die § 10 Abs. 6 BUKG verweist. ...lesen Sie mehr