Nachweis der Besteuerung ausländischen Arbeitslohns
Für den Nachweis der Besteuerung von Arbeitslohn in Indien kann eine Arbeitgeberbescheinigung ausreichen. Die Vorlage eines Einkommensteuerbescheides und eines hierauf bezogenen Zahlungsnachweises sind für die Inanspruchnahme der Freistellung gem. § 50d Abs. 8 EStG nicht in jedem Fall zwingend erforderlich. ...lesen Sie mehr