Keine erste Tätigkeitsstätte bei wiederholter befristeter Zuordnung
Wird ein Arbeitnehmer wiederholt befristet von seinem Arbeitgeber auf einer Baustelle von dessen Auftraggeber eingesetzt, begründet er dort auch dann keine erste Tätigkeitsstätte, wenn der Einsatz insgesamt ununterbrochen länger als vier Jahren andauert. ...lesen Sie mehr