Aufwendungen für äußeren Veranstaltungsrahmen pauschal zu versteuern
Auch solche Aufwendungen, die den äußeren Rahmen einer Veranstaltung betreffen, sind in die Bemessungsgrundlage der pauschalierten Einkommensteuer nach § 37b EStG einzubeziehen. Vor dem Hintergrund der bisher höchstrichterlich ungeklärten Frage der Anwendbarkeit der BFH-Rechtsprechung zu Betriebsveranstaltungen auch auf Fälle von Veranstaltungen i.S.d. § 37b EStG wurde die Revision zugelassen. ...lesen Sie mehr