Überlassung von (Elektro-)Fahrrädern an Arbeitnehmer
Zwar kann ein betriebliches (Elektro-)Fahrrad vom 1.1.2019 bis 31.12.2021 dem Arbeitnehmer steuerfrei auch zur Privatnutzung überlassen werden. Sind die Voraussetzungen der Steuerfreiheit nicht erfüllt, klären die obersten Finanzbehörden der Länder, wie der geldwerte Vorteil zu ermitteln ist. ...lesen Sie mehr