Bustransfer zu Betriebsveranstaltung kein geldwerter Vorteil
Die Zuwendung eines Arbeitgebers anlässlich einer Betriebsveranstaltung einen Shuttleservice von der Betriebsstätte zum Veranstaltungsort zur Verfügung zu stellen, stellt keinen geldwerten Vorteil für die Arbeitnehmer dar, da es sich bei dem Transfer um einen Teil der Aufwendungen für den äußeren Rahmen der Veranstaltung ohne eigenen Konsumwert handelt (anders bei Beförderungen mit Erlebniswert). ...lesen Sie mehr