Geltendmachung einer nicht ausgezahlten Energiepreispauschale in der Einkommensteuererklärung
Wurde die Energiepreispauschale nicht vom Arbeitgeber an den Arbeitnehmer ausgezahlt, ist sie im Veranlagungsverfahren zur Einkommensteuer 2022 festzusetzen. Voraussetzung dafür ist die Abgabe einer Einkommensteuererklärung. ...lesen Sie mehr