Keine doppelte Haushaltsführung bei Hauptwohnung am Beschäftigungsort
Eine doppelte Haushaltsführung liegt nicht vor, wenn die Hauptwohnung, d.h. der "eigene Hausstand", ebenfalls am Beschäftigungsort belegen ist. Dies ist der Fall, wenn der Steuerpflichtige von dieser seine Arbeitsstätte in zumutbarer Weise täglich erreichen kann. ...lesen Sie mehr