Unterstützungsleistungen an vom Ukraine-Krieg betroffene Arbeitnehmer
Das BMF gab bereits mit Schreiben vom 17.03.2022 Maßnahmen zur steuerlichen Entlastung von Unterstützenden, die den vom Ukraine-Krieg Betroffenen helfen, bekannt. Im Bereich der Lohnsteuer fanden sich darin Ausführungen zur Arbeitslohnspende. Diese werden mit Schreiben des BMF vom 07.06.2022 um Regelungen zur Steuerbefreiung von Unterstützungsleistungen des Arbeitgebers an durch den Ukraine-Krieg geschädigte Arbeitnehmer und deren Angehörige ergänzt. ...lesen Sie mehr