Ertragsteuerliche Behandlung von Aufwendungen zum Erwerb von (Atem-)Schutzmasken und Antigen-Selbsttests
Die OFD Frankfurt/Main bejaht zwar u. a. die Abziehbarkeit der Aufwendungen zum Erwerb von Schutzmasken und Antigentests im Zuge der Corona-Pandemie als Betriebsausgaben, wenn diese den Arbeitnehmern zur Verfügung gestellt werden. Grundsätzlich wertet die Finanzverwaltung die Aufwendungen jedoch als steuerlich nicht berücksichtigungsfähige Kosten der privaten Lebensführung. ...lesen Sie mehr