Erbschaftsteuer: Begünstigtes Vermögen bei Wohnungsvermietungsgesellschaft
Wohnungen, die eine Wohnungsvermietungsgesellschaft an Dritte zur Nutzung überlässt, gehören nur zum begünstigten Vermögen i.S.d. § 13b Abs. 2 S. 2 Nr. 1 S. 2d ErbStG, wenn sie neben der Vermietung im Rahmen eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs Zusatzleistungen erbringt, die das bei langfristigen Vermietungen übliche Maß überschreiten. ...lesen Sie mehr