Kein Gestaltungsmissbrauch: Bestellung eines befristeten unentgeltlichen Zuwendungsnießbrauchs
Eltern können ihrem Kind zum Zwecke der Gewährung von Unterhalt auch befristet eine Einkunftsquelle selbst übertragen. Entscheiden sie sich aus steuerlichen Gründen dafür, einen befristeten, unentgeltlichen Zuwendungsnießbrauch an einem vermieteten Grundstück zu bestellen, führt allein dies nicht dazu, dass die zugrunde liegende rechtliche Gestaltung als unangemessen i.S.d. § 42 AO anzusehen wäre. ...lesen Sie mehr