Führt die Übernahme der Finanzierung eines im Alleineigentum der Ehefrau stehenden Grundstücks durch den Ehemann zu unentgeltlichen Zuwendungen?
Eine unentgeltliche Zuwendung ist zu verneinen, wenn Ehegatten ein selbstbewohntes Einfamilienhaus je zur Hälfte erwerben, nur einer der Ehegatten die Einkünfte für die Familie erzielt, während der andere den Haushalt führt, und aus den Einkünften des erwerbstätigen Ehegatten die Finanzierung des Eigenheims erfolgt. Dies gilt auch, wenn das gemeinsam bewohnte Haus den Eheleuten nicht zur Hälfte, sondern allein dem "Zuwendungsempfänger" gehört. ...lesen Sie mehr