Das Juve Handbuch Steuern 2023 wurde aktuell veröffentlicht. Alljährlich werden darin die Entwicklungen der Steuerberaterbranche abgebildet. Ebner Stolz wurde in gleich zwei Kategorien zur Kanzlei des Jahres 2023 gekürt. ...lesen Sie mehr
Steuerstreit und Steuerstrafrecht
In Zeiten knapper Kassen geht es für beide Seiten - Finanzamt und Steuerpflichtige - oftmals um’s Ganze. Ein Kompromiss ist in solchen Fällen nur schwer zu erreichen, so dass die Auseinandersetzung im Einspruchs- und Klageverfahren immer mehr an Bedeutung gewinnt. Aus Sicht der Steuerpflichtigen und ihrer Berater nicht zu Unrecht: So hatten in den vergangenen Jahren bundesweit zwei Drittel aller Einsprüche ganz oder teilweise Erfolg, gleiches gilt für immerhin knapp die Hälfte aller Klagen vor den Finanzgerichten. Das A und O in Rechtsbehelfsverfahren ist die sorgfältige Aufarbeitung des Sachverhalts und der damit zusammenhängenden rechtlichen Fragen. Hierzu bedarf es zum einen fundierten steuerjuristischen Sachverstands, zum anderen aber auch praktischer Erfahrung bei der Führung von Finanzgerichtsprozessen. Besondere Kenntnisse des Prozessrechts sind erforderlich bei Revisionsverfahren vor dem Bundesfinanzhof und - sofern das Finanzgericht die Revision gar nicht erst zugelassen hat - bei Beschwerden gegen die Nichtzulassung der Revision.
Steuerstreit
Im Rahmen unserer steuerlichen Durchsetzungsberatung wahren wir Ihre Interessen und Rechte gegenüber der Finanzverwaltung. Sollte trotz intensiven Austauschs mit der Finanzverwaltung eine Einigung nicht zu erreichen sein, führen wir für Sie das erforderliche Einspruchsverfahren beim Finanzamt sowie das ggf. folgende Klageverfahren vor dem Finanzgericht. Aufgrund unserer umfangreichen Erfahrung bei der Führung von Revisionsverfahren und Nichtzulassungsbeschwerden vor dem Bundesfinanzhof beraten wir Sie ehrlich und offen über die jeweiligen Erfolgsaussichten und vertreten Sie selbstverständlich auch vor dem obersten deutschen Steuergericht. Als ultima ratio kommt schließlich ein Gang vor das Bundesverfassungsgericht in Betracht.
Steuerstrafrecht
Die Grenzen zwischen legalen Steuergestaltungen und illegaler Steuerhinterziehung sind mitunter fließend und für den steuerlichen Laien nur schwer zu identifizieren. Galt bis vor wenigen Jahren Steuerhinterziehung noch als Kavaliersdelikt, weht im Bereich des Steuerstrafrechts mittlerweile ein rauer Wind. Gerade im Bereich der Umsatzsteuer sowie der Lohnsteuer können auch Unternehmer, die sich keines Gesetzesverstoßes bewusst sind, in das Visier der Steuerfahndung geraten. Selbst wenn kein strafbares Verhalten vorliegt, drohen im Bereich der Steuerordnungswidrigkeiten oftmals empfindliche Geldbußen. Sollte in der Vergangenheit mit den steuerlichen Pflichten nicht immer alles ganz genau genommen worden sein, steht - noch - die Möglichkeit der strafbefreienden Selbstanzeige offen. In allen diesen Fällen ist Handeln mit Bedacht erforderlich und Expertenrat unabdingbar.
Wir unterstützen Sie von der Abgabe einer wirksamen Selbstanzeige bis hin zum steuerstrafrechtlichen Verfahren. Unsere Steuerjuristen verfügen nicht nur über das nötige steuerliche Wissen, sondern als Rechtsanwälte auch über die erforderlichen strafrechtlichen und strafprozessualen Kenntnisse. Um es gar nicht erst zum Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren kommen zu lassen, bieten wir Ihnen eine umfassende Präventivberatung und zeigen Ihnen mögliche Schwachstellen in Ihrem Unternehmen auf.