Gastronomiebetrieb: Schätzung von Umsatzerlösen mit Z-Bons
Die Anwendung dieser Schätzungsmethode setzt voraus, dass das Finanzamt die hierzu erforderlichen tatsächlichen Feststellungen treffen kann. Eine Entscheidung des BFH ist in der Frage geboten, ob vorgefundene Belege aus Folgejahren (hier: Z-Bons) als besondere Form des internen Betriebsvergleichs für eine Schätzung der Umsätze und Erlöse im Prüfungszeitraum herangezogen werden können. ...lesen Sie mehr