Spontanauskunft nach EU-Amtshilfegesetz über Avalprovisionen
Die Offenbarung steuerlicher Verhältnisse (hier: zu Avalprovisionen), die dem Steuergeheimnis unterliegen, ist zulässig, wenn sie gesetzlich zugelassen ist. Hinsichtlich der Spontanauskunft ist für die Erforderlichkeit eine Schlüssigkeitsprüfung durchzuführen und eine Prognoseentscheidung zu treffen. ...lesen Sie mehr