Weitergabe von aus dem Ankauf von sog. "Steuer-CDs" resultierenden Daten an den Landtag
Der Schutz des Steuergeheimnisses bzw. des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung des einzelnen ist durch das parlamentarische Fragerecht des saarländischen Ausschusses für Finanzen und Haushaltsfragen im öffentlichen Interesse eingeschränkt. Bei der mit der Aufklärung eines Sachverhalts verbundenen Beschaffung von Informationen handelt ein parlamentarischer Ausschuss - jedenfalls gegenüber dem betroffenen Bürger - wie ein Verwaltungsorgan und wird wie eine Behörde tätig. Der Finanzrechtsweg ist nach § 33 Abs. 1 Nr. 1 FGO eröffnet. ...lesen Sie mehr