Verpflichtung eines Servicedienstleisters zur Herausgabe von Daten der Nutzer einer Internethandelsplattform
Im Rahmen der Überprüfung von zahlreichen Nutzern anderer Internethandelsplattformen gewonnene Erkenntnisse und Einzelfälle von Steuerverkürzungen bei der betroffenen Dritthandelsplattform können ein hinreichender Anlass für ein Sammelauskunftsersuchen im Rahmen von Vorfeldermittlungen der Steuerfahndung gem. § 208 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 AO sein. Eine im Rahmen der Verhältnismäßigkeitsprüfung zu beachtende Unzumutbarkeit des Befolgens eines Auskunftsersuchens ist selbst dann nicht anzunehmen, wenn die Herausgabe der erbetenen personenbezogenen Daten einen strafbewährten Verstoß gegen ein ausländisches Datenschutzgesetz darstellte. ...lesen Sie mehr