Sendelizenz ist sofort abzugsfähige Betriebsausgabe - Ebner Stolz gewinnt vor dem BFH
Bei einer „Sendelizenz“ für die Zulassung eines privaten Veranstalters von Hörfunk- oder Fernsehprogrammen handelt es sich laut BFH nicht um ein aktivierungsfähiges Wirtschaftsgut. Aufwendungen für die Erlangung einer solchen Lizenz stellen demnach sofort abzugsfähige Betriebsausgaben dar. ...lesen Sie mehr